Allgemeine Geschäftsbedingungen von spoqe.com

Diese Geschäftsbedingungen treten ab dem 01. Juni 2021 für alle Kunden in Kraft.

1. Vertragsparteien und Definitionen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Nutzungsverträge für den internetbasierten Zugang zur Spoqe.com Lernplattform, die zwischen der Reichl und Partner Future Thinking GmbH, Promenade 25b, 4020 Linz (im Folgenden „Spoqe“) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunden- oder Content Creator“) geschlossen wurde, die nicht Verbraucher im Sinne des österreichischen Rechts oder anderer einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen sind. Abweichende AGB des Kunden gelten nicht für Nutzungsvereinbarungen, es sei denn, Spoqe stimmt ihrer Anwendung ausdrücklich schriftlich zu.

(2) Für diese AGB gelten folgende Begriffsbestimmungen:

Digitale Lerninhalte“sind alle Schulungsangebote, die auf spoqe abrufbar sind, und diejenigen, die in Zukunft von Spoqe oder dem Kunden dort veröffentlicht werden.

„Höhere Gewalt“ Ereignisse, die Spoqe oder Kunden durch die Ausübung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden konnten, wie Naturkatastrophen jeglicher Art, Brand, Verkehrsunfälle, Krieg, Sabotage, Streiks und/oder Stromausfälle.

„Lernplattform“ die von Spoqe unter der URL www.spoqe.com betriebene Plattform, einschließlich aller Funktionen und Inhalte.

„Namensnutzer“ ist ein Nutzer von Spoqe’s Services, der sich über die Lernplattform als Nutzer mit Namen registriert hat.

„Content Creator“ ist ein Benutzer, der Kurse auf Spoqe anbietet und auch als Named User registriert ist. Im Folgenden werden diese auch Dozenten genannt. Im Falle eines erfolgreichen Verkaufs erhält der Content Creator einen Prozentsatz des Verkaufspreises

„Parteien“ bezeichnet Spoqe und/oder den Kunden.

„Vertrauliche Informationen“ alle Informationen und Dokumente, unabhängig von der Art und Weise Ihrer Ausführung oder Vervielfältigung, einschließlich vertraglicher Dokumente, die einer Partei von der anderen Partei zur Verfügung gestellt werden, die nicht öffentlich zugänglich sind oder deren Inhalt darauf hindeutet, dass sie offensichtlich nicht vertraulich behandelt werden sollen. Vertrauliche Informationen umfassen insbesondere technische, geschäftliche und sonstige Informationen, z. B. Informationen über Technologien, Forschung und Entwicklung, Produkte, Dienstleistungen, Preise von Produkten und Dienstleistungen, Kunden, Mitarbeiter, Unterauftragnehmer, Marketingpläne, Finanzfragen.

2. Vertragsgegenstand und Abschluss des Nutzervertrags

(1) Spoqe betreibt die Lernplattform Software-as-a-Service über das Medium des Internets und stellt sie seinen Content Creators und Namensnutzern zur Verfügung.

(2) Vertragsgegenstand ist der internetbasierte Zugriff auf die Spoqe-Lernplattform in ihrer jeweils aktuellen Version mit den implementierten Funktionalitäten sowie die Nutzung der von Spoqe auf der Lernplattform bereitgestellten Inhalte durch die Kunden für die Dauer des Nutzungsvertrags (die „Dienste“).

(3) Die Dienste umfassen die Bereitstellung des notwendigen Speicherplatzes für die vertragliche Nutzung der Funktionen der Lernplattform sowie die Speicherung der Daten, die durch die Nutzung der Lernplattform durch den Kunden und/oder seine Nutzer auf einem Spoqe-Server während der Vertragslaufzeit generiert werden. Der konkrete Umfang der Leistungen und Funktionen sowie das vereinbarte Vergütungsmodell für Content Creators und die Anzahl der benannten Nutzer ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot von Spoqe.

(4) Die Dienstleistungen werden auf der Grundlage eines Pay-per-course-Modells für den Kunden betrieben, d. h. die Leistungen dürfen nur von Kunden genutzt werden, die sich über die Lernplattform als Namensnutzer registriert haben.

(5) Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, tritt der Nutzungsvertrag mit der Unterzeichnung des Angebots durch beide Parteien in Kraft.

3. Umfang der Dienstleistungen

(1) Nach der Registrierung erhält der Kunde Zugriff auf alle freien Funktionen der Lernplattform, einschließlich der Verwaltung des Benutzers (Named User) und der Möglichkeit, Kurse als Content Creator zu erstellen. Nach dem Kauf eines Kurses (zum aktuellen Kurspreis) erhält der Named User Zugriff auf alle Inhalte, Dokumente und Funktionen des jeweiligen Kurses für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr. Das Angebot beinhaltet das aktuelle Kursprogramm. 

(2) Weitere Leistungen von Spoqe sind nicht Bestandteil des Vertrags. Es besteht keine Möglichkeit der Interaktion mit einzelnen Referenten in Bezug auf die Inhalte einzelner Lernmodule.

(3) Der Transferpunkt für die Dienste von Spoqe an den Kunden ist die Routerausgabe des Servers von Spoqe oder des von Spoqe beauftragten externen Rechenzentrumsdienstleisters. In allen anderen Belangen fällt die Nutzung von Drittanbieter-Computersystemen und -leitungen im Internet in den Risikobereich des Kunden.

(4) Spoqe ist berechtigt, diese Nutzungsvereinbarung zu ändern, die Dienste zu überarbeiten und den Umfang der Funktionen zu erweitern, ohne die vereinbarten Dienste erheblich einzuschränken. Spoqe hat dem Kunden vier (4) Wochen vor Inkrafttreten dieser Nutzungsvereinbarung Änderungen dieser Nutzungsvereinbarung schriftlich oder per E-Mail an die angegebene Kontaktadresse mitzuteilen. Dabei wird Spoqe den Kunden über die Änderungen sowie die Widerspruchsfrist informieren und den Kunden über die Folgen des Widerspruchs informieren. Der Widerspruch kann per E-Mail an die angegebene Adresse erhoben werden. Widerspricht der Kunde der Änderung weder schriftlich noch per E-Mail innerhalb von vier (4) Wochen nach Erhalt der Änderungsmitteilung, so wird die Änderung Teil des Vertrags. Widerspricht der Kunde, so vereinbaren die Parteien im gegenseitigen Einvernehmen eine Lösung. Wird keine Einigung erzielt, ist Spoqe berechtigt, den Vertrag zu kündigen.

4. Verfügbarkeit der Dienstleistungen

(1) Spoqe stellt die Dienstleistungen dem Kunden für 24 Stunden und 365 Tage im Kalenderjahr zur Verfügung. Spoqe garantiert eine Verfügbarkeit der Dienste in Höhe von durchschnittlich 95 % pro Kalenderjahr („SLA“). 

(2) Spoqe ist berechtigt, die Dienste für zwölf (12) Stunden pro Monat für Wartungsarbeiten zu unterbrechen, wenn auf seinem Server und/oder anderen Serviceinhalten gearbeitet werden soll, die nicht ohne Unterbrechung der Dienste ausgeführt werden können. Spoqe, um die Wartung Windows zu planen, wenn möglich, außerhalb der normalen Arbeitszeiten. Die Zeiten der Wartungsfenster gelten nicht als Zeiten der Nichtverfügbarkeit im Sinne von Abschnitt 4 Absatz 1 dieser AGB.

(3) Spoqe wird den Kunden nach Möglichkeit vorab über Wartungsarbeiten, Leitungsunterbrechungen und deren voraussichtliche Dauer sowie über eventuelle Störungen über die Website https://status.spoqe.com/ informieren.

(4) Spoqe haftet nicht für Internet- oder Netzwerkstillstandzeiten, insbesondere für Ausfallzeiten, bei denen die Dienste aufgrund technischer oder sonstiger Probleme, die sich außerhalb der Kontrolle von Spoqe befinden, wie höhere Gewalt, Verschulden Dritter usw. Spoqe nicht über das Internet abgerufen werden können. Spoqe haftet nicht für solche Ausfallzeiten.

5. Rechte des Kunden, Nutzungsbedingungen

(1) Die jeweiligen Konten der Namensnutzer sind nicht übertragbar, nicht einmal auf Dritte aus der Familie oder dem eigenen Unternehmen auf Dritte.

(2) Die Nutzung der Dienste ist technisch abhängig von der Registrierung des jeweiligen Namensnutzers. Zu diesem Zweck muss sich der Name mit seiner E-Mail-Adresse und einem von ihm gewählten Passwort anmelden. Anschließend muss er zumindest seinen vollständigen Namen und das Tätigkeitsfeld in seinem Profil eingeben. Die übrigen Profildaten sind freiwillig. Mit der Einladung des benannten Benutzers gilt die jeweilige Lizenz als erteilt. Der Kunde darf die jeweilige Lizenz erst nach der Deaktivierung des Namensbenutzers neu vergeben.

(3) Die für die Nutzung der Dienste erforderlichen technischen Zugangsvoraussetzungen und -empfehlungen (z. B. in Bezug auf Browser-Software) sind unter http://support.spoqe.com/ im Abschnitt „IT-Anforderungen“ beschrieben.

(4) Der Content-Ersteller ist berechtigt, seine eigenen digitalen Lerninhalte auf die Lernplattform hochzuladen. Für die Dauer der Nutzungsvereinbarung gewährt der Content Creator Spoqe ein einfaches Recht, die digitalen Lerninhalte auf der Lernplattform für die Nutzung durch Named Users zu speichern, Datensicherungen zu erstellen, sie bei Bedarf mit Subunternehmern zu teilen und sie für den Abruf zur Verfügung zu halten. Nach Ablauf der Nutzungsvereinbarung löscht Spoqe die digitalen Lerninhalte des Kunden von der Lernplattform. Der Kunde ist verpflichtet, die entsprechenden digitalen Lerninhalte vor Vertragsende zu sichern.

(5) Spoqe gewährt dem Kunden im Rahmen der Namensbenutzerlizenzen das nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Recht für die Dauer seiner Zugehörigkeit, die von ihm erworbenen Kurse gemäß der Nutzungsvereinbarung zu nutzen und/oder seinen namentlich genannten Nutzern die Nutzung zu gestatten. 

(6) Alle Rechte an den Diensten bleiben bei Spoqe. Der Kunde ist nicht berechtigt, die digitalen Lerninhalte oder andere Inhalte von Spoqe und dessen Content Creators auf seine eigenen Computer oder auf andere Weise außerhalb des Serversystems von Spoqe zu kopieren.

(7) Der Kunde darf die Inhalte des digitalen Lernens und andere Inhalte von Spoqe nicht an Dritte weitergeben (d. h. weder verkaufen, noch vermieten oder verleihen) und darf sie Dritten nicht zugänglich machen.

(8) Der Kunde darf die digitalen Lerninhalte und andere Inhalte von Spoqe nicht übersetzen, modifizieren, bearbeiten, dekompilieren, reverse Ingenieure oder Demontagen. Rechtsverbindliche Rechte aus dem Urheberrechtsgesetz bleiben unberührt.

6. Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde hat die notwendigen Bedingungen für die Nutzung durch den Kunden zu schaffen, insbesondere die Systemanforderungen, die Infrastruktur und die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Kunden und Spoqe bis zum Übergabepunkt selbst.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen auf Viren oder andere schädliche Komponenten zu überprüfen, bevor er sie betritt, und dafür auf dem neuesten Stand der Technik Virenschutzprogramme zu verwenden.

(3) Der Kunde trifft die erforderlichen Vorkehrungen, um die Nutzung der Dienste durch unbefugte Personen zu verhindern. Zu diesem Zweck hat der Kunde seine Mitarbeiter, soweit dies erforderlich ist, zur Einhaltung des Urheberrechts anzuweisen. Der Kunde hat Spoqe unverzüglich zu informieren, wenn der Verdacht besteht, dass Passwörter Unbefugten bekannt geworden sind.

(4) Der Kunde ist auch für die Überwachung seines Personals und insbesondere der benannten Nutzer verantwortlich. Er ist verpflichtet, sie zur Einhaltung der für sie geltenden Bestimmungen des Vertrags zu verpflichten.

(5) Der Kunde stellt sicher, dass die Namensnutzer nur sichere Passwörter für den Zugriff auswählen, um einen angemessenen Schutz des Zugriffs auf die Konten zu gewährleisten. 

(7) Der Kunde darf die von Spoqe eingerichteten Sicherheitsmaßnahmen nicht umgehen oder ausschalten, er darf den Inhalt von Spoqe nicht ändern.

(8) Der Kunde selbst ist verantwortlich für die Erstellung von Sicherungskopien seiner eigenen Lerninhalte und/oder Daten von Namensnutzern, bevor er diese auf der Lernplattform platziert. Soweit dies durch die Dienste technisch möglich ist, wird der Kunde oder der benannte Nutzer die von ihm während der Nutzung der Dienste generierten Daten auch regelmäßig durch Herunterladen und Anlegen eigener Backup-Kopien sichern.

(9) Der Kunde darf die Dienste nicht für illegale Zwecke nutzen.

(10) Erfährt der Kunde von Störungen, so hat er Spoqe unverzüglich über etwaige Fehlfunktionen der Dienstleistungen zu informieren und – soweit möglich – Spoqe in angemessenem Umfang bei der Bestimmung der Fehlfunktion und ihrer Ursachen sowie deren Beseitigung zu unterstützen.

(11) Nach Löschung seines Profils ist der Kunde nicht mehr berechtigt, die Dienste einschließlich der Lernplattform oder Teile davon zu nutzen.

7. Benennung als Referenzkunde

(1) Spoqe ist berechtigt, den Kunden in Pressemitteilungen oder anderen Marketingmaterialien sowie auf der Website von Spoqe als Referenzkunde zu benennen. Der Kunde kann der Benennung schriftlich widersprechen (E-Mail genügt).

(2) Die Referenz kann auch die Darstellung des Firmenlogos des Kunden enthalten. Zu diesem Zweck gewährt der Kunde Spoqe ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf den hierfür erforderlichen Namen und Markenrechte.

8. Vergütung

(1) Für die Bereitstellung eines Kurses zahlt der Kunde einen Tagespreis in Höhe des Betrags pro Kurs auf der Plattform (Pay-Per-Course).

(2) Dozenten erhalten nach Abschluss eines Kaufvorgangs für einen Kurs den Nettobetrag abzüglich des vereinbarten Umsatzanteils von Spoqe und den jeweiligen Transaktions- und Wechselkurskosten gutgeschrieben. Die Auszahlung dieser Erträge können vom Dozenten mittels dem Spoqe Dozenten UI angefordert werden. Die Auszahlung wird innerhalb von zehn (10) Werktagen nach der Anforderung dieser in der Weboberfläche durchgeführt.

9. Mängelhaftung, Haftung

(1) Spoqe garantiert die funktionale und operative Bereitschaft der Lernplattform und der Dienste gemäß den Bestimmungen dieser Nutzervereinbarung.

(2) Spoqe ist berechtigt, die geposteten Inhalte des Kunden unverzüglich zu sperren oder in besonderen Fällen auf die Lernplattform zuzugreifen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die vom Kunden gespeicherten Inhalte rechtswidrig sind und/oder die Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht auf Rechtswidrigkeit und/oder Verletzung von Rechten besteht insbesondere dann, wenn die Gerichte, Behörden und/oder andere Dritte Spoqe davon in Kenntnis setzen. Spoqe wird den Kunden unverzüglich über den Block und den Grund des Blocks informieren. Der Block wird aufgehoben, sobald der Verdacht ungültig ist.

(3) Die Haftung von Spoqe für Schäden, unabhängig von den rechtlichen Gründen, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzögerung, mangelhafter oder fehlerhafter Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung, ist nach Maßgabe dieser Klausel 8 begrenzt, soweit Verschulden in jedem Einzelfall relevant ist.

(4) Spoqe haftet nicht bei einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit dies keine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten mit sich bringt. Wesentliche vertragliche Verpflichtungen sind die Verpflichtung, die Dienstleistungen rechtzeitig zu erbringen, deren Freiheit von Mängeln, die ihre Funktionalität oder Nutzbarkeit mehr als unbedeutend beeinträchtigen, sowie alle Beratungs-, Schutz- und Sorgepflichten, die es dem Kunden ermöglichen sollen, die Dienstleistungen vertragsgemäß zu nutzen oder das Leben und den Körper des Personals des Kunden zu schützen oder das Eigentum des Kunden vor erheblichen Schäden zu schützen.

(5) Soweit Spoqe für Schäden nach § 10 Abs. 3 haftbar ist, beschränkt sich diese Haftung auf Schäden, die Spoqe als mögliche Folge einer Vertragsverletzung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhergesehen hat oder den Spoqe durch die gebührende Sorgfalt hätte vorhersehen müssen. Indirekte Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln in den Dienstleistungen sind, sind auch nur insoweit kompensierbar, als solche Schäden typischerweise bei der Nutzung der Dienstleistungen bestimmungsgemäß zu erwarten sind.

(6) Die oben genannten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang zugunsten von Spoqes Körperschaften, gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

(7) Spoqe haftet nicht im Falle höherer Gewalt. Dies gilt insbesondere für die Nichteinhaltung des Verfügbarkeitsversprechens in § 10 Abs. 1 AGB.

(8) Spoqe haftet nicht für den Datenverlust, soweit der Schaden darauf zurückzuführen ist, dass der Kunde es versäumt hat, Datensicherungen vor der Datenübertragung und/oder später – soweit dies für ihn technisch möglich war – durchgeführt zu haben und dadurch sicherzustellen, dass verlorene Daten mit angemessenem Aufwand wiederhergestellt werden können.

10. Vertraulichkeit

(1) Die Parteien behandeln alle vertraulichen Informationen, die von einer Partei der anderen Partei im Rahmen des Vertrags offengelegt oder von der anderen Partei erhalten wurden, vertraulich und verwenden sie ausschließlich zum Zwecke der Erbringung der Dienstleistungen.

(2) Die Parteien schützen vertrauliche Informationen vor unbefugtem Zugriff und behandeln sie mit der gleichen Sorgfalt, die sie in Bezug auf ihre eigenen vertraulichen Informationen ausüben, zumindest aber mit der Sorgfalt eines umsichtigen Geschäftsmanns.

(3) Diese Geheimhaltungspflichten gelten nicht für Informationen, die

der empfangenden Partei bekannt war, bevor sie sie von der anderen Partei im Rahmen der Vereinbarung erhalten hat oder die die empfangende Partei unabhängig entwickelte, ohne Rückgriff auf vertrauliche Informationen der anderen Partei, oder die die empfangende Partei von einem Dritten erhalten hat, der nicht an Beschränkungen der Nutzung und Offenlegung dieser Informationen gebunden ist oder die durch keinerlei Verschulden oder Handlungen der empfangenden Partei bekannt ist oder allgemein bekannt wird oder die eine Partei durch schriftliche Erklärung gegenüber der empfangenden Partei von der Vertraulichkeit befreit hat.

11. Datenschutz

(1) Die Parteien beachten die geltenden Datenschutzbestimmungen. Soweit der Kunde eine besondere Verarbeitung durch Spoqe verlangt, stellt der Kunde sicher, dass er auch zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten berechtigt ist.

(2) Spoqe handelt als Auftragsverarbeiter für den Kunden bei der Erbringung seiner Leistungen gemäß dem gesondert vereinbarten Auftragsabwicklungsvertrag.

12. Schlussbestimmungen

(1) Die Nutzungsbedingungen sowie die im Rahmen dieser Vereinbarungen getroffenen Vereinbarungen unterliegen dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von Spoqe (Reichl und Partner Future Thinking) in Linz, Österreich.

(2) Es gibt keine mündliche Vereinbarung mit dem Vertrag. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags müssen schriftlich vorgenommen werden, um wirksam zu sein. Gleiches gilt für den Verzicht auf diese schriftliche Formvorschrift.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung so nahe kommt. Gleiches gilt für den Fall, dass die Parteien später feststellen, dass der Vertrag unvollständig ist.

Linz (Österreich), Juni 2021